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Ratschläge zum Thema Auslandsreise
Sie reisen ins Ausland?
Dann sollten Sie Ihre Krankenkasse mitnehmen!

Jedes Jahr wieder erleben viele deutsche Urlauber dasselbe: Der Reisende hat sich bei seiner Krankenkasse einen Auslandskrankenschein besorgt. Aber dann wird der Schein im Urlaubsland nicht angenommen, sondern der behandelnde Arzt oder die Apotheke akzeptiert nur Bargeld oder Schecks.

Unsere Hinweise sollen Sie davor bewahren, daß Ihnen ähnliches widerfährt, denn oftmals wird der Auslandskrankenschein nur deshalb nicht akzeptiert, weil es der Urlauber versäumt hat, sich mit den Abrechnungsmodalitäten des Gastlandes vertraut zu machen.

Für welche Länder gibt es überhaupt Auslandskrankenscheine?
Für alle Länder der Europäischen Gemeinschaft (also Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien). Darüber hinaus für die Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, eine Vorstufe zur Vollmitgliedschaft in der EG) beigetreten sind, also Finnland, Island, Norwegen, Österreich und Schweden. Zusätzlich noch für die Schweiz, (Rest-)Jugoslawien, Kroatien, Slowenien, Tunesien und die Türkei.
Für alle übrigen Länder, auch für so beliebte Ferienziele wie z.B. die Dominikanische Republik, die USA, die Malediven oder die Seychellen besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse!
Es ist den Krankenkassen sogar verboten, ihren Mitgliedern dort entstandene Kosten zu erstatten.

Was gilt für die ehemaligen Staaten des Warschauer Paktes?
Das völkerrechtliche Abkommen der ehemaligen DDR mit den sozialistischen Nachbarstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Rußland, Bulgarien und Ungarn ist zum 31.12.92 ausgelaufen. Seit Januar 1993 bietet die gesetzliche Krankenversicherung deshalb dort keinen Versicherungsschutz mehr.

Bieten die verschiedenen Krankenkasse für unterschiedliche Länder Versicherungsschutz?
Nein - das Angebot, in welchem Land Versicherungsschutz besteht, ist bei allen Krankenkassen identisch. Das liegt daran, daß nicht die einzelne Krankenkasse mit dem anderen Staat einen Vertrag hat, sondern die Bundesrepublik Deutschland.

Wie kann ich mich in Ländern schützen, mit denen kein Abkommen besteht?
Am besten durch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Diese bieten Automobilclubs, Reiseveranstalter und die privaten Versicherungen für wenig Geld an. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Jahrespolice, die je Person zwischen 10 bis € 15 kostet und das ganze Jahr über, auch bei Kurzreisen etc., Versicherungsschutz bietet.
Aber Vorsicht: Lassen Sie sich kein Auslandsreisepaket aufdrängen. Diese Versicherungsform beinhaltet neben der Krankenversicherung häufig noch Auslandshaftpflicht-, Auslandsunfall- und Reisegepäckversicherung. Ihre Haftpflichtversicherung gilt für ganz Europa, häufig auch weltweit (schauen Sie in die Versicherungsbedingungen), Ihre Unfallversicherung ebenso. Über den Sinn einer Reisegepäckversicherung lässt sich streiten. Ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Gepäckstücken und Wertgegenständen jedenfalls unterliegt sehr strengen Maßstäben, so dass im Schadenfall sehr oft keine Schadenregulierung erfolgt.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf privater Basis ist auch für Urlauber, die in Abkommensländer reisen, unbedingt zu empfehlen. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland darf von den Krankenkassen nämlich nicht bezahlt werden!

Was geschieht, wenn ich wegen Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten keine Auslandskrankenversicherung bei einer privaten Gesellschaft abschließen kann?
Bei Versicherten, die wegen Alters oder wegen chronischer Erkrankungen nicht die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung haben, lässt der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung zu. Hier erstattet die Krankenkasse die Kosten bis zu der Höhe, die bei einer Behandlung in der Bundesrepublik angefallen wären. Setzen Sie sich vor der Reise unbedingt mit Ihrer Kasse in Verbindung und lassen sich über die Einzelheiten informieren.

PS-Logo4c2.jpg (23646 Byte) Postadresse: PS-TOURS GmbH Verantwortlich: Peter Seefried Hochfellnstraße 26 D-83346 Bergen
Ust.-ID Nr. DE 166 2009 462 Handelsregister Traunstein HRB 7076 Geschäftsführer Peter Seefried
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Stand: 23. August 2008