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| Ratschläge
zum Thema Auslandsreise
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Sie
reisen ins Ausland?
Dann sollten Sie Ihre Krankenkasse mitnehmen!
Jedes Jahr wieder erleben viele deutsche
Urlauber dasselbe: Der Reisende hat sich bei seiner Krankenkasse einen
Auslandskrankenschein besorgt. Aber dann wird der Schein im Urlaubsland
nicht angenommen, sondern der behandelnde Arzt oder die Apotheke akzeptiert
nur Bargeld oder Schecks.
Unsere Hinweise sollen Sie davor bewahren,
daß Ihnen ähnliches widerfährt, denn oftmals wird der Auslandskrankenschein
nur deshalb nicht akzeptiert, weil es der Urlauber versäumt hat, sich mit
den Abrechnungsmodalitäten des Gastlandes vertraut zu machen. |
Für welche Länder gibt es überhaupt Auslandskrankenscheine?
Für alle Länder der Europäischen Gemeinschaft (also Belgien, Dänemark,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Portugal und Spanien). Darüber hinaus für die Staaten, die dem
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, eine Vorstufe zur Vollmitgliedschaft in
der EG) beigetreten sind, also Finnland, Island, Norwegen, Österreich und
Schweden. Zusätzlich noch für die Schweiz, (Rest-)Jugoslawien, Kroatien,
Slowenien, Tunesien und die Türkei.
Für alle übrigen Länder, auch für so beliebte Ferienziele wie z.B. die
Dominikanische Republik, die USA, die Malediven oder die Seychellen besteht
kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse!
Es ist den Krankenkassen sogar verboten, ihren Mitgliedern dort entstandene
Kosten zu erstatten.
Was gilt für
die ehemaligen Staaten des Warschauer Paktes?
Das völkerrechtliche Abkommen der ehemaligen DDR mit den sozialistischen
Nachbarstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Rußland, Bulgarien und Ungarn
ist zum 31.12.92 ausgelaufen. Seit Januar 1993 bietet die gesetzliche
Krankenversicherung deshalb dort keinen Versicherungsschutz mehr.
Bieten die
verschiedenen Krankenkasse für unterschiedliche Länder Versicherungsschutz?
Nein - das Angebot, in welchem Land Versicherungsschutz besteht, ist bei
allen Krankenkassen identisch. Das liegt daran, daß nicht die einzelne
Krankenkasse mit dem anderen Staat einen Vertrag hat, sondern die
Bundesrepublik Deutschland.
Wie kann ich
mich in Ländern schützen, mit denen kein Abkommen besteht?
Am besten durch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Diese bieten
Automobilclubs, Reiseveranstalter und die privaten Versicherungen für wenig
Geld an. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Jahrespolice, die je Person
zwischen € 10 bis € 15 kostet und das ganze Jahr über, auch bei Kurzreisen
etc., Versicherungsschutz bietet.
Aber Vorsicht: Lassen Sie sich kein Auslandsreisepaket aufdrängen. Diese
Versicherungsform beinhaltet neben der Krankenversicherung häufig noch
Auslandshaftpflicht-, Auslandsunfall- und Reisegepäckversicherung. Ihre
Haftpflichtversicherung gilt für ganz Europa, häufig auch weltweit (schauen
Sie in die Versicherungsbedingungen), Ihre Unfallversicherung ebenso. Über
den Sinn einer Reisegepäckversicherung lässt sich streiten. Ihre
Aufsichtspflicht gegenüber den Gepäckstücken und Wertgegenständen jedenfalls
unterliegt sehr strengen Maßstäben, so dass im Schadenfall sehr oft keine
Schadenregulierung erfolgt.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf privater Basis ist auch
für Urlauber, die in Abkommensländer reisen, unbedingt zu empfehlen. Ein
medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland darf von den
Krankenkassen nämlich nicht bezahlt werden!
Was
geschieht, wenn ich wegen Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten keine
Auslandskrankenversicherung bei einer privaten Gesellschaft abschließen
kann?
Bei Versicherten, die wegen Alters oder wegen chronischer Erkrankungen
nicht die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten
Auslandsreisekrankenversicherung haben, lässt der Gesetzgeber eine
Ausnahmeregelung zu. Hier erstattet die Krankenkasse die Kosten bis zu der
Höhe, die bei einer Behandlung in der Bundesrepublik angefallen wären.
Setzen Sie sich vor der Reise unbedingt mit Ihrer Kasse in Verbindung und
lassen sich über die Einzelheiten informieren. |
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